Inklusion ist ein Menschenrecht, das schon seit Jahrzehnten von Organisationen gefordert werden, die dafür kämpfen, dass Menschen jedweder Rasse und Couleur gleichwertig zu behandeln sind.

Ziel ist es, dass niemand auf Grund seiner Hautfarbe, seines Geschlechts, persönlicher physischer oder psychischer Einschränkungen und/oder seiner sexuellen Orientierung diskriminiert wird.

Durch das 2008 in New York in Kraft getretene Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (UN-Behindertenrechtskonvention) ist Inklusion ein Synonym geworden für die weltweite Umsetzung gleicher Rechte für Menschen mit Behinderungen und die Verbesserung ihrer Lebensbedingungen.

Als völkerrechtlicher Vertrag, den Deutschland 2009 ratifiziert hat, macht die UN-Behindertenrechtskonvention Inklusion als Handlungsleitlinie zu einer gesetzlichen Vorgabe, deren Umsetzung gesamtgesellschaftlich relevant ist.

Inklusive Bildung

Das Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (UN-Behindertenrechtskonvention) beinhaltet 50 Artikel. Neben den grundlegenden Teilen der allgemeinen Menschenrechte (wie z.B. das Recht auf Leben) gehen viele spezielle Bestimmungen auf die Lebenssituation von Menschen mit Behinderungen ein, wie z.B. Artikel 24, der sich der inklusiven Bildung widmet.

Im ersten Abschnitt dieses Artikels heißt es u.a.:

„(1) Die Vertragsstaaten anerkennen das Recht von Menschen mit Behinderungen auf Bildung.
Um dieses Recht (…) auf der Grundlage der Chancengleichheit zu verwirklichen, gewährleisten die Vertragsstaaten ein inklusives Bildungssystem auf allen Ebenen und lebenslanges Lernen (…)“

Artikel 24 definiert weiterhin:

Ziele der inklusiven Bildung, u.a.

  • Entfaltung von Persönlichkeit, Kreativität und geistiger/körperlicher Fähigkeiten
  • Gleichberechtigte gesellschaftliche Teilhabe
  • Erwerb lebenspraktischer Fertigkeiten und sozialer Kompetenzen

Bedingungen der inklusiven Bildung, u.a.

  • Inklusiver, hochwertiger Unterricht
  • Inklusive hochwertige Förderung
  • Individuell angepasste Unterstützungsmaßnahmen

Maßnahmen der inklusiven Bildung, u.a.

  • Schulung der Lehr-/Förderkräfte

Inklusives Denken und Handeln

Inklusion als persönliche Haltungsfrage steht im Fokus vieler Veröffentlichungen.

Im Duden wird Haltung u.a. beschrieben als

innere [Grund]einstellung, die jemandes Denken und Handeln prägt

Verhalten, Auftreten, das durch eine bestimmte innere Einstellung, Verfassung hervorgerufen wird (…)“

Einstellungen und damit Wertvorstellungen entwickeln Menschen im Laufe ihres Lebens auf Grund ihrer Erfahrungen und in der Auseinandersetzung mit ihrer (Um)Welt. Werte stellen die Grundlage von Normen/Regeln dar und geben einer Gruppe Orientierung und Zusammenhalt.

Prof. Tony Both nennt als wichtige inklusive Werte:

„Akzeptanz gesellschaftlicher Vielfalt, Mitgefühl, Gleichberechtigung  und -behandlung, Gemeinschaft, Nachhaltigkeit und Teilhabe.
(siehe GEW (Hrsg) (2015): Index für Inklusion in Kindertageseinrichtungen)

Für mich sind darüber hinaus „Wertschätzung“ und „Fairness“ sowie „Authentizität“ weitere wichtige inklusive Werte. Nur wenn die persönlichen Einstellungen von inklusiven Werten geprägt sind, ist inklusives Handeln erfolgreich.

Von daher sollte die Auseinandersetzung mit strukturellen Herausforderungen, die man in der Umsetzung der Inklusion wahrnimmt, erst an zweiter Stelle erfolgen. An erster Stelle jeden inklusiven Prozesses steht die Reflexion der inklusiven Werte (und somit der Haltung) für das persönliche Leben und Arbeiten.

Grafik Inklusives Denken